Informationen gemäß § 45 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Wasserversorger zur regelmäßigen Information von Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Anschlussnehmer sind verpflichtet, das Informationsmaterial unverzüglich an betroffene Verbraucher, die durch diese mit T Mehr erfahren

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