Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Wasserversorger zur regelmäßigen Information von Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Anschlussnehmer sind verpflichtet, das Informationsmaterial unverzüglich an betroffene Verbraucher, die durch diese mit T
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