Zählerablesung im Versorgungsgebiet:
Dezember
Abrechnungszeitraum: 12 Monate
Fälligkeit der Jahresgebührenabrechnung:
Februar des Folgejahres
Fälligkeit der Vorauszahlung:
30.04. des aktuellen Jahres
Für die Erstellung der Wasserabrechnung werden vom Zweckverband im Dezember Ablesebriefe zur Erfassung der Wasserzählerstände lediglich an die Eigentümer versandt, die noch keinen über Funk auslesbaren Wasserzähler haben bzw. die der Auslesung per Funk widersprochen haben.
Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand
erst nach Erhalt dieser Aufforderung
ab Dezember über das Bürgerserviceportal
oder mit dem zugesandten Ablesebrief per Post mit.
Zählerstände, die Sie uns vorher übermitteln wollen, können systemtechnisch leider nicht verarbeitet und berücksichtigt werden!