Zählerablesung

Zeitraum Dezember

Wasseruhr

Zählerablesung im Versorgungsgebiet:

Dezember

 

Abrechnungszeitraum: 12 Monate

 

Fälligkeit der Jahresgebührenabrechnung:

Februar des Folgejahres

 

Fälligkeit der Vorauszahlung:

30.04. des aktuellen Jahres

 

Für die Erstellung der Wasserabrechnung werden vom Zweckverband im Dezember Ablesebriefe zur Erfassung der Wasserzählerstände lediglich an die Eigentümer versandt, die noch keinen über Funk auslesbaren Wasserzähler haben bzw. die der Auslesung per Funk widersprochen haben.

 

 

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand

erst nach Erhalt dieser Aufforderung

ab Dezember über das Bürgerserviceportal

oder mit dem zugesandten Ablesebrief per Post mit.

 

Zählerstände, die Sie uns vorher übermitteln wollen, können systemtechnisch leider nicht verarbeitet und berücksichtigt werden!

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