Informationen gemäß § 45 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Wasserversorger zur regelmäßigen Information von Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Anschlussnehmer sind verpflichtet, das Informationsmaterial unverzüglich an betroffene Verbraucher, die durch diese mit Trinkwasser versorgt werden, in Textform weiterzugeben. Neben den nachfolgenden Angaben finden Sie unter https://www.aurachergruppe.de/Wasserversorgung.n20.html eine ausführliche Zusammenstellung relevanter Informationen.

 

Wasserqualität

 

Die Qualität des Trinkwassers wird regelmäßig kontrolliert und erfüllt gesetzliche Vorgaben. Wir stellen für jede versorgte Kommune aktuelle Trinkwasseranalysen bereit. Diese enthalten detaillierte Angaben zu mikrobiologischen, chemischen und Indikatorparametern. Die aktuellen Analysen für Ihre Kommune können unter https://www.aurachergruppe.de/Wasseranalysen.n30.html eingesehen werden.

 

Zur Aufbereitung des Trinkwassers setzt die Auracher Gruppe UV-Anlagen, Eisen- und Manganfilter, Oxidatoren und eine URANEXTM-Anlage ein.

 

Preis und Verbrauch

 

Die Verbrauchsgebühr liegt ab 01.01.2026 bei 2,24 € pro m³ bzw. 0,00224 € pro Liter (jeweils inklusive Umsatzsteuer). Hinzu kommt eine jährliche Grundgebühr, die sich nach der Größe des Wasserzählers bemisst. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.aurachergruppe.de/Verbrauchsgebuehren.n17.html.

 

Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser betrug nach den letzten Veröffentlichungen in

  • Deutschland                                                126 l pro Tag,
  • Bayern                                                                136 l pro Tag und
  • im Versorgungsgebiet der Auracher Gruppe 109 l pro Tag.

 

Bleileitungen

 

Bleileitungen – kaum noch ein Problem: In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz

 

Bleileitungen erkennen: Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich:

  • Kontrollieren Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.
  • Fragen Sie bei Ihrem Vermieter, Hausverwalter oder Hauseigentümer nach, wann die Wasserleitungen installiert wurden und aus welchem Werkstoff sie sind.
  • Im Zweifelsfall kann eine fachgerechte Labormessung Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers geben. Solche Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Lassen Sie vor der Probenentnahme das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung stehen. Ihr örtliches Gesundheitsamt berät Sie zur der Probenentnahme.

 

Bleileitungen nicht mehr zulässig: Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden. Eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen.

 

Bleihaltiges Wasser nicht trinken: Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.

  • Unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollten Sie nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für die Ernährung verwenden. Lassen Sie das Stagnationswasser ablaufen, bis es kühl aus der Leitung läuft.
  • Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Bis dahin ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich.

 

Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.         

 

Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden der menschlichen Gesundheit bei stagnierendem Trinkwasser

 

Der Wasserversorger sorgt in seinem Leitungsnetz dafür, dass es zu keiner Stagnation des Trinkwassers kommt. Was viele aber nicht wissen: Für die Hausinstallationen und deren gesundheitliche und technische Eignung zum Transport von Trinkwasser sind die Haus- und Wohnungsbesitzer verantwortlich. Sie müssen gewährleisten, dass die Qualität des Trinkwassers zwischen Wasserzähler und Zapfstellen einwandfrei ist und alle Grenzwerte und Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Denn Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Wenn es in Leitungen länger verweilt und die Umgebungstemperaturen hoch sind, unterliegt es einem Veränderungsprozess. Es kann zu einer unerwünschten Vermehrung von Keimen im Trinkwasser kommen. Zudem können sich Stoffe aus den verwendeten Materialien der Hausinstallation im Trinkwasser lösen.

Ist schon längere Zeit kein Wasser entnommen worden, empfiehlt sich daher ein vollständiger Wasseraustausch. Dafür öffnet man nacheinander für kurze Zeit alle Wasserarmaturen, bis das Wasser eine gleichbleibende Temperatur aufweist.

Weitere Tipps bei vorhersehbarer Nicht-Nutzung der Trinkwasser-Installation für

                > 4 Wochen: Absperrarmaturen hinter dem Wasserzähler schließen, bei Wiederinbetriebnahme        vollständiger Wasseraustausch.

                > 6 Monate: Absperrarmaturen hinter dem Wasserzähler schließen, bei Wiederinbetriebnahme          vollständiger Wasseraustausch und Empfehlung der mikrobiologischen Kontrolle.

                > 1 Jahr: Hausanschlussleitung physisch von der Versorgungsleitung trennen, bei erneuter Inbetriebnahme Wiederanschluss durch den Wasserversorger

 

Trinkwasser sparen

 

  • Gießen Sie Ihren Garten erst ab dem späten Abend, wenn der Boden etwas abgekühlt ist. So gießen Sie mit weniger Wasser viel effektiver als tagsüber, wenn das Wasser gleich wieder verdunstet.

 

  • Bewässerungessysteme, die das Wasser gezielt und langsam direkt in der Nähe der Wurzeln versickern lassen, sind ebenfalls eine gute Alternative. Sie sparen Zeit und Wasser gegenüber der gängigen Gartenschlauchbewässerung "von oben".

 

  • Eine weitere Empfehlung ist das ressourcensparende Sammeln von Regenwasser in Zisternen oder Tonnen. Hierbei sollte allerdings bevorzugt Regenwasser von Flächen aufgefangen werden, die normalerweise über die öffentliche Kanalisation entwässert werden. Deswegen stehen Regentonnen gerne an Fallrohren von Dachrinnen, oder das Wasser vom Dach speist Zisternen.

 

  • Überlegen Sie, was Sie gießen. Natürlich sollen Ihre Tomaten, Gurken und Bohnen ausreichend Wasser bekommen - nachhaltiger und sparsamer als Gemüse aus dem eigenen Garten können Sie sich nicht versorgen. Was an Transport, Verpackung und anderen Umweltbelastungen dadurch wegfällt, das freut das Klima und damit auch das Grundwasser.
  • Rasenflächen erholen sich nach Trockenperioden meist sehr schnell wieder, lassen Sie das Gras ein bißchen höher stehen und leben Sie einfach mit der Steppe im Garten. Das Bewässern von Rasenflächen - auch aus privaten Gartenbrunnen - strapaziert unsere Grundwasserleiter. Wie schon das Bayerische Landesamt für Umwelt veröffentlicht hat, sind auch die Grundwasserstände in Nordbayern in den letzten Jahren eher gesunken. Daher sollte gut überlegt werden, welche Bewässerung tatsächlich notwendig ist.

 

  • Vorhandene Gartenpools oder Schwimmbecken sollten nicht während der täglichen Verbrauchsspitzen (morgens zwischen ca. 6:30 Uhr und 8:30 Uhr sowie abends zwischen 16:30 Uhr und 19:30 Uhr) befüllt werden. Damit kann die Wasserversorgung gleichmäßiger und schonender betrieben werden, was den Brunnen und auch den anderen Anlagen der Wasserversorgung zu Gute kommt.

  • Aus dem gleichen Grund sollten Wasch- und Spülmaschinen, die mit einer Zeitschaltuhr ausgerüstet sind, zu den verbrauchsarmen Tageszeiten (später Vormittag oder nachts) betrieben werden.

  • Trinken Sie Wasser direkt aus der Leitung oder nutzen Sie einen Wassersprudler, wenn Sie gerne spritziges Wasser trinken. So vermeiden Sie viel Verpackung und Transportwege - das schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ein Kubikmeter bestes Trinkwasser (1.000 Liter) kostet bei der Auracher Gruppe derzeit 2,24 Euro (brutto) bzw. 0,00224 €/Liter.

Risikomanagement

 

Die Auracher Gruppe führt ein beständiges und fortlaufen aktualisiertes Risikomanagement der Wasserversorgung durch.

Dieses wird jährlich fortgeschrieben und an die vorliegenden Gegebenheiten und Ereignisse angepasst.

Die Risikoberwertungen werden gemäß der DIN EN 15975-2 mit einer 3x3 Matrix durchgeführt. 

Auch das im Rahmen der neuen TrinkwV geforderte Risikomanagementverfahren wird umgesetzt.

 

 

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