Grundstücksanschluss

Baustelle

Pro erschlossenem Grundstück wird ein Grundstücksanschluß durch den Zweckverband Auracher Gruppe verlegt (siehe Wasserabgabesatzung WAS).

Die Verlegung in das Haus erfolgt durch eine hierzu vom Zweckverband beauftragte Firma, abgehend von der Grundstücksgrenze bis zur Übergabestelle (Wasserzählerbügel) im Anschlussraum des Hauses.

Die Kosten für die Verlegung des Grundstücksanschlusses außerhalb des öffentlichen Grundes und ohne den Wasserzählerbügel müssen dem Zweckverband erstattet werden.

 

Ein "Info-Blatt für den Grundstücksanschluß" kann unter "Weiterführende Links" eingesehen bzw. ausgedruckt werden.

 

Bitte beachten Sie bei Bauarbeiten im Bereich von bestehenden Versorgungsleitungen unser „Merkblatt Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen“.

 

Wegen Zusendung eines Aufmassblattes füllen Sie unser Online – Formular "Planauskunft" aus.

 

Für die Dauer des Wohnhausbaues wird pauschal Bauwasser berechnet.

Der Einbau einer separaten Wasseruhr zur Erfassung des verbrauchten Bauwassers ist daher nicht notwendig.

 

Art der Hausbewässerung Preis in Euro zzgl. gesetzl. MWSt

Bauwasser für ein Einfamilienhaus mit Keller

Bauwasser für ein Einfamilienhaus ohne Keller

 150,00 EUR

100,00 EUR

Bauwasser pro weitere Wohneinheit

Fertig- oder Holzhaus

Rohbau bereits fertiggestellt

 40,00 EUR

70,00 EUR

70,00 EUR

 

Die Beantragung von Bauwasser erfolgt formlos per E-Mail . Beachten Sie jedoch vorher unsere Hinweise im Informationsblatt.

 

Sinnvollerweise vor Baubeginn, jedoch spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Verlegungstermin des Grundstücksanschlusses muss ein schriftlicher Antrag auf Herstellung des Grundstücksanschlusses gestellt werden.

 

Sollte der von der Fa. Ochs  erstellte Rohrgraben für die Verlegung weiterer Medien nur teilweise verfüllt werden, dann müssten Sie die unter Downloads erhältliche Freistellungserklärung unterzeichnen und uns im Original zusenden.

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