Standrohre für Privatpersonen

Standrohr mit Wasseruhr

Vor dem Anmieten von Standrohren mit Zubehör müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, bzw. folgende Unterlagen zur Abholung mitgebracht werden:

  • Die Standrohre mit Zubehör können nur nach telefonischer Voranmeldung in der Verwaltung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher angemietet werden.
  • Legen Sie in der Verwaltung den Anmietvordruck mit Angaben zum Anmieter, Rechnungsanschrift und Bankverbindung
  • Hinterlegen Sie in der Verwaltung eine Kaution in Höhe von 100,-- EUR in bar. Die Kaution wird nach Rückgabe des Standrohres bei der Rechnungsstellung verrechnet. Ein eventuelles Guthaben wird auf das angegebene Konto zurück überwiesen.

Ab dem 01.01.2020 gilt für die Vermietung von Standrohren für Privatpersonen folgender Tarif:

 

  • Mietgebühr für die ersten drei Kalendertage:                    30,00 EUR
  • Mietgebühr ab dem 4. Kalendertag:                                      10,00 EUR/Tag
  • Verbrauchsgebühr nach Wasserverbrauch:                         1,88 EUR/m³

(Preise zzgl. MwSt.)

Für den Verlust oder evtl. Beschädigung eines oder mehrerer Materialteile haftet die mietende Person.

Die Hinweise zur Handhabung des Standrohres mit Zubehör, auf der Rückseite des Anmietvordruckes, sind vom Mieter uneingeschränkt zu beachten.

Wir sind telefonisch erreichbar:

Montag - Donnerstag von 7.00 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr

und am Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr

unter               09 51 / 290 777

oder                 09 51 / 299 776.

Telefax:           09 51 / 290 242         

E-Mail:            info@aurachergruppe.de

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