Infos nach TrinkwasserVerordnung

Informationen gemäß § 45 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Wasserversorger zur regelmäßigen Information von Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Anschlussnehmer sind verpflichtet, das Informationsmaterial unverzüglich an betroffene Verbraucher, die durch diese mit Trinkwasser versorgt werden, in Textform weiterzugeben Mehr erfahren

Erhöhung der Wassergebühren bei der Auracher Gruppe zum 01.01.2026

Die Auracher Gruppe versorgt die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Verbandsgebiet seit über 50 Jahren mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und hoher Versorgungssicherheit. Mehr erfahren

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